Lokale Gesetze
Mit ein bisschen Vorarbeit vermeiden Sie Schwierigkeiten
Wie in jedem fremden Land sind die lokalen Gesetze streng zu befolgen, um unglückliche Vorfälle oder Missverständnisse zu vermeiden.
Stellen Sie sicher, die lokalen Gesetze in Japan zu kennen, da Unwissen Sie nicht vor Strafe schützen wird. Neben der Beachtung der folgenden Hinweise ist eine eingehende Recherche unter Nutzung vertrauenswürdiger Quellen sehr empfehlenswert.
Tragen Sie immer Ihren Reisepass davon zur Identifizierung bei sich. In den meisten Fällen werden Sie ihn nicht vorzeigen müssen, es kann aber immer vorkommen, dass es doch von Ihnen verlangt wird.
Rauchen ist (außer in ausgewiesenen Bereichen) in den meisten Restaurants und Bars nicht gestattet. Diese Regel wird streng durchgesetzt – besonders in den Großstädten des Landes – und kann zu einer Geldstrafe führen. Rauchen Sie also nicht im Gehen, sondern suchen Sie nach einem geeigneten Raucherbereich.
Alkoholkonsum verstößt nicht gegen das Gesetz. Es ist sogar Teil der Kultur, besonders in der Hanami-Saison im Frühling, wenn Picknicken unter den Kirschblüten allgemein üblich ist. Lautes, wildes Benehmen ist hingegen nicht Teil der japanischen Kultur, achten Sie also darauf, sollten Sie an Feierlichkeiten im Freien teilnehmen. Denken Sie auch daran, jegliche Abfälle wieder mitzunehmen.
Tattoos sind ein heikles Thema in Japan. Da sie historisch gesehen mit Kriminalität in Verbindung stehen, ist der Eintritt für Menschen mit Tattoos – selbst wenn es nur kleine sind – in vielen öffentlichen Badeanstalten, Thermalbädern, Sporthallen und Fitnessstudios verboten. Die Regeln werden jedoch langsam gelockert, einige Einrichtungen bitten daher lediglich darum, etwaige Tattoos abzudecken. Informieren Sie sich vorab, um Enttäuschungen zu vermeiden.
In Bezug auf Drogendelikte jeglicher Art verfolgt Japan eine Nulltoleranzstrategie. Hier gilt: einfach die Finger davon lassen.
Seien Sie sich bewusst, dass Cannabis als Droge gilt. Bereits der Besitz einer kleinen Menge kann zu einer Gefängnisstrafe führen. Führen Sie also bitte kein Cannabis ein, auch wenn es Ihnen in Ihrem Herkunftsland verschrieben wurde.